Lizenzvereinbarung TOP modular
1. Vertragsgegenstand
1.1 Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung des Auswertungs- und Planungsprogramms TOP modular als Software as a Service („SaaS“) bzw. Cloud-Angebot. Zu den in diesem
Zusammenhang von COMsulting mit angebotenen und erbrachten Leistungen gehören auch die Bereitstellung von Speicherplatz für die Arbeitsergebnisse, die Anwender im Rahmen der bestimmungsgemäßen
Nutzung von TOP modular erzeugen (im Folgenden: „Anwendungsdaten“).
1.2. Die Software wird von COMsulting als SaaS- bzw. Cloud-Lösung betrieben. Dem Kunden wird ermöglicht, die auf den Servern des Anbieters bzw. eines vom Anbieter beauftragten Dienstleisters
gespeicherte und ablaufende Software über eine Internetverbindung während der Laufzeit dieses Vertrags für eigene Zwecke zu nutzen und die Studiendaten mit ihrer Hilfe zu verarbeiten, sowie seine
Arbeitsergebnisse zu speichern.
1.3 Diese Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Vertragsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird
ausdrücklich widersprochen.
2. Art und Umfang der Leistung
2.1 Der Lizenznehmer erhält mit dem Erwerb einer Hauptlizenz von der COMsulting GmbH das Recht, das Auswertungs- und Planungsprogramm TOP modular mit den bezogenen Studien mit einem
personalisierten Zugang zu nutzen. Die Lizenzvergabe erfolgt nach dem Named-User-Lizenzmodell. Das heißt, das eingeräumte Nutzungsrecht der Hauptlizenz bezieht sich ausschließlich auf die Nutzung
der Software durch einen Nutzer. Für jede weitere Nutzung müssen Nebenlizenzen für jeden weiteren Nutzer erworben werden. Zur Nutzung von Nebenlizenzen gehören im eigenständigen Geschäftsbetrieb
als berechtigte Mitarbeiter alle fest angestellten Mitarbeiter des Hauptlizenznehmers.
2.2 Zur Nutzung der jeweiligen Studien ist eine Berechtigung für die Datennutzung erforderlich. COMsulting ist nicht der Datenanbieter und kann dem Nutzer diese Rechte nur teilweise selbst
überlassen. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass die entsprechenden Rechte vorliegen. über die Voraussetzungen informiert COMsulting gern. Sollte der Nutzer die Rechte an der Studiennutzung
nach dem Erwerb einer Programmnutzungslizenz verlieren, so ist COMsulting verpflichtet, den Zugang zu diesen Daten zu sperren. Ein Rückvergütungsanspruch besteht allerdings nicht.
2.3 COMsulting ist nach Ablauf von sechs Monaten nach der letzten Datenbereitstellung nach Beendigung des Abos / Bezuges berechtigt, den Zugang des Kunden zu schließen und seine Anwendungsdaten
unwiederbringlich zu löschen.
2.4 Die Nutzer sind nicht berechtigt, ihre persönlichen Login-Daten der Software anderen Personen zu überlassen. Das Nutzungsrecht kann von COMsulting entzogen werden, wenn die Login-Daten
unberechtigt an andere Personen weitergegeben werden oder in sonstiger Weise schwerwiegend gegen die Bestimmungen dieses Lizenzvertrages verstoßen wird.
2.5 Der Lizenznehmer darf TOP modular im eigenen Unternehmen nutzen, weitere verbundene Unternehmen (auch 100%ige Tochterunternehmen) sind von der Lizenz nicht abgedeckt und bedürfen einer
gesonderten Vereinbarung.
2.6 COMsulting stellt dem Kunden die Software in der jeweils vereinbarten Version am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Server mit der Software steht („übergabepunkt“), zur Nutzung
bereit. Die Software, die für die Nutzung erforderliche Rechenleistung und der erforderliche Speicher- und Datenverarbeitungsplatz werden vom Anbieter bereitgestellt. Der Anbieter schuldet nicht
die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT- Systemen des Kunden und dem beschriebenen übergabepunkt. Zusätzlich hierzu sind für die Nutzung des Services jedoch auch
Software (Browser), Rechenleistung und Speicherplatz auf den Computern des Kunden gemäß Systemvoraussetzungen erforderlich.
2.7 COMsulting stellt den Nutzern eine Anwenderdokumentation für TOP modular in deutscher Sprache zur Verfügung, die regelmäßig aktualisiert wird.
2.8 Zusätzlich bietet COMsulting einen Anwendersupport an. Dieser umfasst vor allem die Unterstützung bei der Anwendung/Bedienung von TOP modular sowie die Unterstützung und Beratung bei Fehlern
infolge einer falschen Anwendung durch den Kunden. Soweit möglich, hilft COMsulting auch bei inhaltlichen Fragen zu den Analysen, auf diese Beratung gibt es aber keinen Anspruch nach dieser
Lizenzvereinbarung. Der Anwendersupport erfolgt zu den Service-Zeiten entweder telefonisch über die Supporthotline und/oder per E-Mail über
top-support@comsulting.de.
2.9 Meldet der Kunde einen Supportfall, wird er gebeten, eine möglichst detaillierte Beschreibung der jeweiligen Funktionsstörung zu liefern, um eine möglichst effiziente Fehlerbeseitigung zu
ermöglichen.
3. Bereitstellung und Verfügbarkeit der Software
3.1 Der Anbieter weist den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der erbrachten Dienste entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen.
Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag des Anbieters handeln, vom Anbieter nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Auch
die vom Kunden genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen des Anbieters haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder
Funktionalität der vom Anbieter erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen.
3.2 Der Kunde wird gebeten, Funktionsausfälle, -störungen oder -beeinträchtigungen der Software unverzüglich und so präzise wie möglich beim Anbieter anzuzeigen, um eine möglichst schnelle
Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit zu erreichen.
3.3 Es kann vorkommen, dass TOP modular wegen einer Aktualisierung oder Fehlerbehebung kurzfristig nicht zur Verfügung steht. Diese sog. Wartungszeiten werden nach Möglichkeit in nutzungsarme
Zeiten (z.B. Abendstunden) gelegt. In dringenden Fällen (z.B. bei Anzeige von fehlerhaften Ergebnissen) kann dies aber auch jederzeit erfolgen - im Extremfall kann es dadurch zu Datenverlusten
bei der Arbeit kommen.
4. Rechte zur Datenverarbeitung, Datensicherung
4.1 COMsulting hält sich an die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen zum Schutz der Anwendungsdaten des Kunden.
4.2 COMsulting verpflichtet sich, keinerlei Kopien oder Aufzeichnungen von den überlassenen Daten anzufertigen oder an Dritte weiterzugeben, ausgenommen hiervon sind Kopien oder andere
Aufzeichnungen, die im Rahmen der ordnungsgemäßen Datenverarbeitung zwingend notwendig sind. Der Anbieter ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallsystem bzw. separaten Ausfallrechenzentrum
vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist COMsulting ferner berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.
4.3 Der Anbieter sichert die Daten des Kunden auf dem vom Anbieter verantworteten Server regelmäßig auf einem externen Backup-Server.
4.4 Für den Datenaustausch und die Speicherung von Daten des Nutzers im Rahmen der SaaS-Dienste und Services sichert COMsulting stets den Einsatz aktueller und sicherer
Verschlüsselungstechnologien zu. COMsulting weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der
Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass COMsulting das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des
Nutzers aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den
Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten Daten trägt der Nutzer deshalb selbst Sorge.
4.5 COMsulting kann nicht-personenbezogene Daten erfassen, durch die allein eine Person nicht persönlich identifiziert werden kann. Solche Daten geben COMsulting als Software-Betreiber
Informationen über Geräte, Browser-Verhalten, die Ressourcen, auf die Anwender über COMsulting-Services zugreifen bzw. die Anwender nutzen, über das Betriebssystem und den Browser-Typ. Die von
COMsulting automatisch erhobenen Daten sind „statistische“ Daten. Dies hilft dabei, den Nutzern einen besseren und persönlich angepassten Service anzubieten, indem Nutzungsmuster abgeschätzt, die
Services den Einstellungen gemäß angepasst und Suchvorgänge beschleunigt werden können.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
5.1 Der Kunde wird COMsulting bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen.
5.2 Die ordnungsgemäße und regelmäßige Sicherung seiner Daten obliegt dem Kunden.
5.3 Für die Nutzung von TOP modular müssen die sich aus der Produktbeschreibung bzw. dem Bestellformular ergebenden Systemvoraussetzungen beim Kunden erfüllt sein. Der Kunde trägt hierfür selbst
die Verantwortung. Aufgrund des technischen Fortschritts können die Systemvoraussetzungen von COMsulting von Zeit zu Zeit angepasst werden.
5.4 Der Kunde hat die ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten geheim zu halten und dafür zu sorgen, dass etwaige Mitarbeiter, denen Zugangsdaten zur Verfügung gestellt werden, dies ebenfalls
tun. Die Leistung des Anbieters darf Dritten nicht zur Verfügung gestellt werden, soweit das nicht von den Parteien ausdrücklich vereinbart wurde.
6. Gewährleistung
6.1 Leider ist es nach dem heutigen Stand der Technik nicht möglich, absolut fehlerfreie Programme zu erstellen. COMsulting ist bemüht, das Programm weitgehend fehlerfrei zu halten. Der Kunde
wird gebeten, Fehler oder Unregelmäßigkeiten im Programmablauf, die ihm auffallen, mit möglichst konkreter Beschreibung an COMsulting weiterzugeben, damit eine Korrektur so schnell wie möglich
erfolgen kann.
6.2 Die Aufbereitung der Analysendateien erfolgt mit größtmöglicher Sorgfalt. Auch hier wird der Kunde gebeten, auf Fehler oder Unstimmigkeiten hinzuweisen. Ein Fehler kann auch bereits in den
Daten liegen, die COMsulting zur Aufbereitung der Analysendateien erhält. Zur Behebung dieser Fehler ist COMsulting auf eine entsprechende Nachlieferung der Analysenanbieter angewiesen. Ein
Anspruch auf Behebung besteht gegenüber COMsulting daher nur, wenn eine entsprechende Nachlieferung erfolgt.
6.3 Fehler in der Software und der zugehörigen Dokumentation werden innerhalb angemessener Frist von COMsulting beseitigt. Voraussetzung für diesen Fehlerbeseitigungsanspruch ist, dass der Fehler
reproduzierbar ist. COMsulting kann zur Erfüllung der Gewährleistungspflicht nach eigener Wahl entweder nachbessern oder Ersatz liefern. Insbesondere kann COMsulting zur Erfüllung der
Gewährleistungspflicht dem Kunden eine neue Version der Software zur Verfügung stellen. Einer Fehlerbeseitigung steht es gleich, wenn COMsulting eine alternative Lösung zur fehlerhaften Funktion
liefert, die dem Kunden die vertragsgemäße Nutzung erlaubt.
6.4 Die Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn die Software nicht vertragsgemäß eingesetzt wird. Des Weiteren sind die Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Kunde
Änderungen oder Erweiterungen an der im Vertrag genannten Software durchführt.
6.5 Wird ein wesentlicher Programmfehler nicht entsprechend den genannten Bedingungen von COMsulting behoben, kann der Kunde die Minderung der Lizenzkosten verlangen. Das gleiche Recht hat
COMsulting, wenn die Herstellung der Fehlerkorrektur mit angemessenem Aufwand nicht möglich ist. Wenn sich im Laufe der Fehlerbeseitigung herausstellt, dass die Probleme auf Bedienungsfehler oder
unsachgemäße Nutzung des Kunden zurückzuführen sind, kann COMsulting eine angemessene Vergütung für den entstandenen Aufwand verlangen.
6.6 COMsulting haftet nicht für Schäden in Zusammenhang mit der Lieferung, der Installation und dem Einsatz des Programms und der Daten, insbesondere auch nicht für mittelbare Schäden oder
Folgeschäden (z.B. entgangener Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Ansprüche Dritter oder Schäden infolge von Verlust oder Beschädigung aufgezeichneter Daten). Gewährleistungsansprüche gegen
COMsulting stehen lediglich dem unmittelbaren Kunden zu und können nicht abgetreten werden.
7. Vergütung
7.1 Zahlungszeitraum und Höhe der Vergütung richten sich ebenso wie die Zahlungsweise nach der Bestellung.
7.2 Verzögert der Kunde die Zahlung einer fälligen Vergütung um mehr als vier Wochen, ist COMsulting nach vorheriger Mahnung mit Fristsetzung und Ablauf der Frist zur Sperrung des Zugangs zur
Software berechtigt. Der Vergütungsanspruch von COMsulting bleibt von der Sperrung unberührt. Der Zugang zur Software wird nach Begleichung der Rückstände unverzüglich wieder freigeschaltet.
7.3 Der Preis der Lizenz gilt für die jeweilige Laufzeit der Analyse. Diese läuft im Normalfall bis zum Erscheinen der Nachfolgeranalyse. Wenn die Nachfolgeranalyse ebenfalls bezogen wird, kann
der Lizenznehmer auch alle bisherigen Analysen weiterhin nutzen. Wenn die Nachfolger-Analyse nicht mehr bezogen wird, so bleibt der Zugang ein halbes Jahr nach Erscheinen dieser
Nachfolger-Analyse zugänglich (mit den bisher bezogenen Analysen). Danach wird der Zugang geschlossen und die vom Kunden gespeicherten Daten werden gelöscht. Die Analysen-Laufzeit endet in jedem
Fall nach drei Jahren nach dem Erscheinen der Analyse. Eine weitere Nutzung der Software ist nur nach Vereinbarung möglich.
7.4 Der Lizenzvertrag gilt zunächst für die angegebene Analyse bzw. den Analysen-Jahrgang inklusive der Aktualisierungen der Mediadaten. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gilt der Bezug der
nachfolgenden Analysendatei jeweils als vereinbart (inkl. der vereinbarten Analysen an Lizenzen), sofern er nicht drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Analysenlaufzeit (normalerweise das Datum
des Erscheinens der Nachfolger-Analyse) gekündigt wird. Die Preise für die vertraglich vereinbarten Leistungen können nach folgenden Maßgaben erhöht werden: Eine Preiserhöhung wird dem
Lizenznehmer mindestens drei Monate vor dem Ende der Laufzeit durch schriftliche Erklärung oder per E‐Mail angekündigt. Der Lizenznehmer hat ab Zugang der Ankündigungserklärung ein vierwöchiges
außerordentliches Recht zur Kündigung des Vertrages. übt der Lizenznehmer dieses Kündigungsrecht nicht aus, gilt die Preiserhöhung als angenommen.
7.5 Bei einer Änderung der Veröffentlichungsweise der erworbenen Studie erhält der Kunde ein Angebot zur Fortführung zu neuen Bedingungen. Bei Nicht-Annahme kann die COMsulting GmbH die Lieferung
je nach Möglichkeit im gleichen Umfang wie bisher fortführen oder die Vereinbarung kündigen. Bei einer Kündigung werden die Kosten dann anteilsmäßig zurückerstattet.
8. Copyright
8.1 Für die Inhalte der Studien ist der jeweilige Studienherausgeber zuständig und verantwortlich. Die COMsulting GmbH hat das uneingeschränkte Recht an dem Programmpaket TOP modular mit allen
Zusatzprogrammen, sofern für diese nicht etwas anderes gilt. Für das Programmpaket TOP modular gilt das normale Urheberrecht für Software.
8.2 Der Kunde sagt zu, das Programmpaket TOP modular und die Analysendateien für TOP modular nicht Dritten direkt oder indirekt, mittelbar oder unmittelbar zur Nutzung oder Vervielfältigung zu
überlassen.
9. Datenschutz
9.1 Die Daten aus der Bestellung (Unternehmensname, Name und Kontaktdaten des Bestellers und der Anwender etc.) werden zum Zwecke der elektronischen Datenverarbeitung gespeichert. Sie werden an
den jeweiligen Herausgeber der Studie als inhaltlichen Anbieter der Daten weitergeleitet.
9.2 Die COMsulting GmbH ist berechtigt, die Daten selbst oder über vertraglich gebundene Unternehmen für spezielle Angebote im Bereich der Software TOP modular zu verwenden (z.B. Angebot von
Schulungen, Datenbezug etc.). Eine darüber hinausgehende Verwendung oder Weitergabe der Daten erfolgt nicht.
9.3 COMsulting sammelt nicht mehr personenbezogene Daten, als dies vernünftigerweise erforderlich ist, um eine Beteiligung an den Aktivitäten auf TOP modular zu gewährleisten. COMsulting wird
diese Daten über den Kunden erheben und verwenden, wenn der Kunde sich für die Nutzung von TOP modular registriert bzw. für ihn ein Zugang erstellt wird, einen Newsletter abonniert, uns Feedback
gibt, an einem Gewinnspiel oder an einer Umfrage teilnimmt oder uns Mitteilungen sendet.