Lizenzbedingungen

1. Vertragsgegenstand
1.1 Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung des Auswertungs- und Planungsprogramms TOP modular als Software as a Service („SaaS“) bzw. Cloud-Angebot. Zu den in diesem Zusammenhang von COMsulting mit angebotenen und erbrachten Leistungen gehören auch die Bereitstellung von Speicherplatz für die Arbeitsergebnisse, die Anwender im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung von TOP modular erzeugen (im Folgenden: „Anwendungsdaten“).
1.2 Die Software wird von COMsulting als SaaS- bzw. Cloud-Lösung betrieben. Dem Kunden wird ermöglicht, die auf den Servern des Anbieters bzw. eines vom Anbieter beauftragten Dienstleisters gespeicherte und ablaufende Software über eine Internetverbindung während der Laufzeit dieses Vertrags für eigene Zwecke zu nutzen und die Studiendaten mit ihrer Hilfe zu verarbeiten, sowie seine Arbeitsergebnisse zu speichern.
1.3 Diese Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Vertragsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen.


2. Art und Umfang der Leistung
2.1 Der Lizenznehmer erhält mit dem Erwerb einer Hauptlizenz von der COMsulting GmbH das Recht, das Auswertungs- und Planungsprogramm TOP modular mit einem personalisierten Zugang zu nutzen. Das eingeräumte Nutzungsrecht der Hauptlizenz bezieht sich ausschließlich auf die Nutzung der Software durch einen Nutzer. Für jede weitere Nutzung müssen Nebenlizenzen für jeden weiteren Nutzer erworben werden. Zur Nutzung von Nebenlizenzen gehören im eigenständigen Geschäftsbetrieb als berechtigte Mitarbeiter alle fest angestellten Mitarbeiter des Hauptlizenznehmers.
2.2 COMsulting ist nach Ablauf von sechs Monaten nach der letzten Datenbereitstellung berechtigt, den Zugang des Kunden zu schließen und seine Anwendungsdaten unwiederbringlich zu löschen.
2.3 Die Nutzer sind nicht berechtigt, ihre persönlichen Login-Daten der Software anderen Personen zu überlassen. Das Nutzungsrecht kann von COMsulting entzogen werden, wenn die Login-Daten unberechtigt an andere Personen weitergegeben werden oder in sonstiger Weise schwerwiegend gegen die Bestimmungen dieses Lizenzvertrages verstoßen wird.
2.4 Der Lizenznehmer darf TOP im eigenen Unternehmen nutzen, weitere verbundene Unternehmen (auch 100%ige Tochterunternehmen) sind von der Lizenz nicht abgedeckt und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
2.5 COMsulting stellt dem Kunden die Software in der jeweils vereinbarten Version am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Server mit der Software steht („Übergabepunkt“), zur Nutzung bereit. Die Software, die für die Nutzung erforderliche Rechenleistung und der erforderliche Speicher- und Datenverarbeitungsplatz werden vom Anbieter bereitgestellt. Der Anbieter schuldet nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Kunden und dem beschriebenen Übergabepunkt. Zusätzlich hierzu sind für die Nutzung des Services jedoch auch Software (Browser), Rechenleistung und Speicherplatz auf den Computern des Kunden gemäß Systemvoraussetzungen erforderlich.
2.6 COMsulting stellt den Nutzern eine elektronische Anwenderdokumentation für den Service in deutscher Sprache zur Verfügung, die regelmäßig aktualisiert wird.
2.7 Zusätzlich bietet COMsulting einen Anwendersupport an. Dieser umfasst vor allem die Unterstützung bei der Anwendung/Bedienung von TOP modular sowie die Unterstützung und Beratung bei Fehlern infolge einer falschen Anwendung des Services durch den Kunden. Soweit möglich, hilft COMsulting auch bei inhaltlichen Fragen, auf diese Beratung gibt es aber keinen Anspruch nach dieser Lizenzvereinbarung.
Der Anwendersupport erfolgt zu den Service-Zeiten entweder telefonisch über die Supporthotline und/oder per E-Mail top- support@comsulting.de.
2.8 Meldet der Kunde einen Supportfall, wird er gebeten, eine möglichst detaillierte Beschreibung der jeweiligen Funktionsstörung zu liefern, um eine möglichst effiziente Fehlerbeseitigung zu ermöglichen.

2.9 Die Arbeitsgemeinschaft Media-Analyse e.V. (agma) als inhaltlicher Anbieter bestimmt den Umfang und die zeitliche Bereitstellung der Daten. Sollte die agma die Bereitstellung der Daten einschränken oder unterbrechen, begründet dies keinen Anspruch des Lizenznehmers auf Entschädigung irgendwelcher Art.


3. Bereitstellung und Verfügbarkeit der Software
3.1 Der Anbieter weist den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der erbrachten Dienste entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag des Anbieters handeln, vom Anbieter nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen des Anbieters haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der vom Anbieter erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen.
3.2 Der Kunde wird gebeten, Funktionsausfälle, -störungen oder -beeinträchtigungen der Software unverzüglich und so präzise wie möglich beim Anbieter anzuzeigen, um eine möglichst schnelle Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit zu erreichen.
3.3 COMsulting behält sich vor, nach eigenem Ermessen künftige Updates oder Aktualisierungen der TOP modular Software bereitzustellen. Es besteht keine Gewähr, dass in der überlassenen TOP modular Version enthaltene Funktionalitäten auch zukünftig enthalten sein werden. COMsulting ist bemüht, dass alle abgespeicherten Arbeitsergebnisse auch in künftigen Programmversionen nutzbar sind. Aus technischen Gründen kann es jedoch notwendig sein, dass ältere Ergebnisse (Projekte, Zielgruppenlisten usw.) nicht mehr genutzt werden können.
3.4 Es kann vorkommen, dass TOP modular wegen einer Aktualisierung oder Fehlerbehebung kurzfristig nicht zur Verfügung steht. Diese sog. Wartungszeiten werden nach Möglichkeit in nutzungsarme Zeiten (z.B. Abendstunden) gelegt. In dringenden Fällen (z.B. bei Anzeige von fehlerhaften Ergebnissen) kann dies aber auch jederzeit erfolgen - im Extremfall kann es dadurch zu Datenverlusten bei der Arbeit kommen.  


4. Rechte zur Datenverarbeitung, Datensicherung
4.1 COMsulting hält sich an die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen zum Schutz der Anwendungsdaten des Kunden.
4.2 COMsulting verpflichtet sich, keinerlei Kopien oder Aufzeichnungen von den überlassenen Daten anzufertigen oder an Dritte weiterzugeben, ausgenommen hiervon sind Kopien oder andere Aufzeichnungen, die im Rahmen der ordnungsgemäßen Datenverarbeitung zwingend notwendig sind. Der Anbieter ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallsystem bzw. separaten Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist COMsulting ferner berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.
4.3 Der Anbieter sichert die Daten des Kunden auf dem vom Anbieter verantworteten Server regelmäßig auf einem externen Backup-Server. Diese Backups stellen keinesfalls eine Garantie für den Kunden gegen den Verlust seiner Daten und Inhalte dar.
4.4 Für den Datenaustausch und die Speicherung von Daten des Nutzers im Rahmen der SaaS-Dienste und Services sichert COMsulting stets den Einsatz aktueller und sicherer Verschlüsselungstechnologien zu. COMsulting weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass COMsulting das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Nutzers aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten Daten trägt der Nutzer deshalb selbst Sorge.
4.5 COMsulting kann nicht-personenbezogene Daten erfassen, durch die allein eine Person nicht persönlich identifiziert werden kann. Solche Daten geben COMsulting als Software-Betreiber Informationen über Geräte, Browser-Verhalten, die Ressourcen, auf die Anwender über COMsulting-Services zugreifen bzw. die Anwender nutzen, über das Betriebssystem und den Browser-Typ. Die von COMsulting automatisch erhobenen Daten sind „statistische“ Daten. Dies hilft dabei, den Nutzern einen besseren und persönlich angepassten Service anzubieten, indem Nutzungsmuster abgeschätzt, die Services den Einstellungen gemäß angepasst und Suchvorgänge beschleunigt werden können.


5. Mitwirkungspflichten des Kunden
5.1 Der Kunde wird COMsulting bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen.

5.2 Es obliegt dem Kunden, seine Anwendungsdaten regelmäßig und der Bedeutung der Daten entsprechend zu sichern und eigene Sicherungskopien erstellen. TOP modular stellt zu diesem Zweck eine Speicheroption zur Verfügung, die den Download der Projektdatei ermöglicht.
5.3 Für die Nutzung von TOP modular müssen die sich aus der Produktbeschreibung bzw. dem Bestellformular ergebenden Systemvoraussetzungen beim Kunden erfüllt sein. Der Kunde trägt hierfür selbst die Verantwortung. Aufgrund des technischen Fortschritts können die Systemvoraussetzungen von COMsulting von Zeit zu Zeit angepasst werden. Dies betrifft insbesondere die zur Nutzung erforderlichen Browser-Versionen. Grundsätzlich empfiehlt es sich, dass die jeweils aktuellsten Browser-Versionen genutzt werden.
5.4 Der Kunde hat die ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten geheim zu halten und dafür zu sorgen, dass etwaige Mitarbeiter, denen Zugangsdaten zur Verfügung gestellt werden, dies ebenfalls tun. Die Leistung des Anbieters darf Dritten nicht zur Verfügung gestellt werden, soweit das nicht von den Parteien ausdrücklich vereinbart wurde.

 

6. Gewährleistung
6.1 Leider ist es nach dem heutigen Stand der Technik nicht möglich, absolut fehlerfreie Programme zu erstellen. COMsulting ist bemüht, das Programm weitgehend fehlerfrei zu halten. Der Kunde wird gebeten, Fehler oder Unregelmäßigkeiten im Programmablauf, die ihm auffallen, mit möglichst konkreter Beschreibung an COMsulting weiterzugeben, damit eine Korrektur so schnell wie möglich erfolgen kann.
6.2 Die Aufbereitung der Analysendateien erfolgt mit größtmöglicher Sorgfalt. Auch hier wird der Kunde gebeten, auf Fehler oder Unstimmigkeiten hinzuweisen.
6.3 Fehler in der Software und der zugehörigen Dokumentation werden innerhalb angemessener Frist von COMsulting beseitigt. Voraussetzung für diesen Fehlerbeseitigungsanspruch ist, dass der Fehler reproduzierbar ist. COMsulting kann zur Erfüllung der Gewährleistungspflicht nach eigener Wahl entweder nachbessern oder Ersatz liefern. Insbesondere kann COMsulting zur Erfüllung der Gewährleistungspflicht dem Kunden eine neue Version der Software zur Verfügung stellen. Einer Fehlerbeseitigung steht es gleich, wenn COMsulting eine alternative Lösung zur fehlerhaften Funktion liefert, die dem Kunden die vertragsgemäße Nutzung erlaubt.
6.4 Die Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn die Software nicht vertragsgemäß eingesetzt wird. Des Weiteren sind die Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Kunde Änderungen oder Erweiterungen an der im Vertrag genannten Software durchführt.
6.5 Wird ein wesentlicher Programmfehler nicht entsprechend den genannten Bedingungen von COMsulting behoben, kann der Kunde die Minderung der Lizenzkosten verlangen. Das gleiche Recht hat COMsulting, wenn die Herstellung der Fehlerkorrektur mit angemessenem Aufwand nicht möglich ist. Wenn sich im Laufe der Fehlerbeseitigung herausstellt, dass die Probleme auf Bedienungsfehler oder unsachgemäße Nutzung des Kunden zurückzuführen sind, kann COMsulting eine angemessene Vergütung für den entstandenen Aufwand verlangen.
6.6 COMsulting haftet nicht für Schäden in Zusammenhang mit dem Einsatz des Programms und der Daten, insbesondere auch nicht für mittelbare Schäden oder Folgeschäden (z.B. entgangener Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Ansprüche Dritter oder Schäden infolge von Verlust oder Beschädigung aufgezeichneter Daten). Gewährleistungsansprüche gegen COMsulting stehen lediglich dem unmittelbaren Kunden zu und können nicht abgetreten werden.

 

7. Vergütung
7.1 Zahlungszeitraum und Höhe der Vergütung richten sich ebenso wie die Zahlungsweise nach der Bestellung.
7.2 Verzögert der Kunde die Zahlung einer fälligen Vergütung um mehr als vier Wochen, ist COMsulting nach vorheriger Mahnung mit Fristsetzung und Ablauf der Frist zur Sperrung des Zugangs zur Software berechtigt. Der Vergütungsanspruch von COMsulting bleibt von der Sperrung unberührt. Der Zugang zur Software wird nach Begleichung der Rückstände unverzüglich wieder freigeschaltet.
7.3 Der Preis eines Abonnements gilt für den Berichtszeitraum von zwölf Monaten der digital facts bzw. daily digital facts. Ein Abonnement verlängert sich automatisch für alle Lizenzen am Ende seiner Laufzeit, sofern der Kunde es nicht sechs Wochen vor Ablauf kündigt oder ändert. Die Preise für die vertraglich vereinbarten Leistungen können nach folgenden Maßgaben erhöht werden: Eine Preiserhöhung wird dem Kunden mindestens sechs Wochen vor dem Ende der Laufzeit durch schriftliche Erklärung oder per E-Mail angekündigt. Der Kunde hat ab Zugang der Ankündigungserklärung ein vierwöchiges außerordentliches Recht zur Kündigung des Vertrages. Übt der Kunde dieses Kündigungsrecht nicht aus, gilt die Preiserhöhung als angenommen.
7.4 Bei einer Änderung der Veröffentlichungsweise der erworbenen Studie erhält der Kunde ein Angebot zur Fortführung zu neuen Bedingungen. Bei Nicht-Annahme kann die mediMACH GmbH & Co. KG bzw. die COMsulting GmbH die Lieferung je nach Möglichkeit im gleichen Umfang wie bisher fortführen oder die Vereinbarung kündigen. Bei einer Kündigung werden die Kosten dann anteilsmäßig zurückerstattet.

 

8. Copyright
8.1 Für die Inhalte der digital facts und der daily digital facts ist die agof e.V. zuständig und verantwortlich. Ab 2023 tritt die Arbeitsgemeinschaft Media-Analyse e.V. (agma) an diese Stelle. Die mediMACH GmbH & Co. KG und die COMsulting GmbH haben das uneingeschränkte Recht an dem Programmpaket TOP modular mit allen Zusatzprogrammen, sofern für diese nicht etwas anderes gilt. Für das Programmpaket TOP modular gilt das normale Urheberrecht für Software.
8.2 Der Kunde sagt zu, das Programmpaket TOP modular und die Analysendateien für TOP nicht Dritten direkt oder indirekt, mittelbar oder unmittelbar zur Nutzung oder Vervielfältigung zu überlassen.


9. Datenschutz
9.1 Die Daten aus der Bestellung (Unternehmensname, Name und Kontaktdaten des Bestellers und der Anwender etc.) werden zum Zwecke der elektronischen Datenverarbeitung gespeichert. Sie werden an die Arbeitsgemeinschaft Media-Analyse e.V. (agma) als inhaltlicher Anbieter der Daten weitergeleitet.
9.2 Die COMsulting GmbH und die Arbeitsgemeinschaft Media-Analyse e.V. (agma) sind berechtigt, die Daten selbst oder über vertraglich gebundene Unternehmen für spezielle Angebote (z.B. Angebot von Schulungen, Datenbezug etc.) zu verwenden. Eine darüber hinausgehende Verwendung oder Weitergabe der Daten erfolgt nicht.
9.3 COMsulting sammelt nicht mehr personenbezogene Daten als dies vernünftigerweise erforderlich ist, um eine Beteiligung an den Aktivitäten auf TOP modular zu gewährleisten. COMsulting wird diese Daten über den Kunden erheben und verwenden, wenn der Kunde sich für die Nutzung von TOP modular registriert bzw. für ihn ein Zugang erstellt wird, einen Newsletter abonniert, uns Feedback gibt, an einem Gewinnspiel oder an einer Umfrage teilnimmt oder uns Mitteilungen sendet.

 

Stand: Januar 2023

Systemvoraussetzungen TOP modular

Ihr Rechner benötigt lediglich Internet-Zugang und einen Browser. Als Browser empfehlen wir Firefox ab Version 57 (Quatum) mit einer Mindestauflösung von 1280x1024. Darüber hinaus unterstützen wir Google Chrome 55+, Firefox 52+, Safari 10+, Internet Explorer 11+ und Edge. Cookies und JavaScript müssen aktiviert sein.